AGB
1. Geltung der Bestimmungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Aufträge, welche bei ChaLog schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Mit der Auftragserteilung gelten diese AGB als von Ihnen angenommen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von und an ChaLog sind verbindlich, sofern sie in schriftlicher Form vorliegen. Ein Vertragsabschluss gilt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen. Bei personalisierten Artikeln wird ein schriftliches «Gut zum Druck» vorausgesetzt.
3. Information / Leistungsumfang
ChaLog legt grossen Wert darauf, Informationen in Echtzeit zur Verfügung zu stellen. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch bei ChaLog selbst wie auch bei Zulieferern zu Verzögerungen kommen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Schadenersatz-Ansprüche aus oben genannten Gründen können nicht geltend gemacht werden. Der Leistungsumfang entspricht den in der Auftragserteilung erwähnten Punkten.
4. Pflichten seitens des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Erbringung der von ChaLog verlangten Leistungen erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und für ChaLog kostenlos zu erbringen. Dies beinhaltet insbesondere Informationen, Datenmaterial und Meetings.
5. Pflichten seitens ChaLog
ChaLog erbringt Leistungen im Rahmen der ChaLog zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen, gemäss dem aktuellen Stand der Technik und mit der Sorgfalt nach kaufmännischen Grundsätzen. ChaLog ist verpflichtet, alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen ordnungsgemäss aufzubewahren und insbesondere dafür zu sorgen, dass sie nicht in die Hände von Dritten gelangen. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten werden, sofern nicht anders vereinbart, nach 3 Monaten von ChaLog vernichtet.
6. Preise
Alle Preise sind, wo nicht anders erwähnt, in Schweizer Franken CHF. Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen.
7. Spesen
Besondere Ausgaben werden separat verrechnet und entsprechen dem tatsächlich entstandenen Aufwand. So zum Beispiel Reiseaufwand, Übernachtungskosten und Beschaffungen im Auftrag.
8. Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung der Dienstleistung / des Auftrages erfolgt auf Rechnungsstellung. Teilabrechnungen sind möglich und werden in der Schlussabrechnung berücksichtigt. Ratenzahlungen sind, wenn nicht besonders vereinbart, ausgeschlossen. Rechnungen sind innert 30 Tagen zu begleichen. Skonto-Abzüge sind nicht zulässig. Verwenden Sie e-banking für die Überweisung. Wir behalten uns vor, die Bonität unserer Kunden zu überprüfen und unsere Leistungen im Einzelfall nur gegen Vorauskasse zu liefern.
9. Zahlungsverzug
Im Falle eines Zahlungsverzuges hält sich ChaLog das Recht vor, auch ohne vorgängige Mahnung einen Verzugszins von 5% p.a. sowie für jede Mahnung Mahnspesen von CHF 10.- zu verrechnen, die Forderung an ein Inkassobüro weiterzuleiten oder abzutreten. Die daraus resultierenden Zusatzkosen werden dem Kunden weiterverrechnet.
10. Lieferung
ChaLog verpflichte sich, verbindliche Aufträge nach Treu und Glauben auszuführen und unter Ausschluss von höherer Gewalt, diese fristgerecht am bestellten Ort auszuliefern. (siehe dazu auch Pt. 3)
11. Reklamationen
Wir bei ChaLog legen grössten Wert darauf, Ihnen einwandfreie Leistungen zukommen zu lassen. Dennoch kann es vorkommen, dass sich Missverständnisse und Fehlfunktionen einschleichen. Bitte kontrollieren Sie nach Erhalt der Lieferung Zustand und Vollständigkeit und teilen Sie uns allfällige Reklamationen bis spätestens 14 Tage nach Zustellung mit.
12. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Leistung oder Ware Eigentum der ChaLog.
13. Umtausch- und Rückgaberecht
Sie haben 7 Tage Zeit, uns die nicht zusagenden Artikel in einwandfreiem Neuzustand und in der Originalverpackung zurückzusenden. Ausgenommen sind personalisierte Artikel. Sie erhalten von uns eine Gutschrift abzüglich einer allfälligen Aufwandsentschädigung von CHF 20.- bei Zusatzaufwand.
14. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag mit ChaLog ist Sitz der ChaLog. Der Vertrag zwischen ChaLog und dem Kunden untersteht dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regeln. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von ChaLog.